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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) LED-Videowand pixel 38

1. Unternehmensgegenstand

Die GEMMION DRUCK MEDIEN Inh. Michael Goldberg betreibt und vermarktet Werbeflächen auf der LED-Videowand „pixel 38" (ca. 17,5 m²) an der B38 (Siegfriedstraße) in 64385 Reichelsheim/Beerfurth.

Die Durchführung von Werbeschaltungen erfolgt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung im Auftrag des jeweiligen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber" genannt).

Die Betriebszeiten der Werbetafel sind im Sommer von 06:00 bis 21:00 Uhr, im Winter von 06:00 bis 20 Uhr.

2. Gewährleistung

2.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Werbeinhalte vor deren Übermittlung sorgfältig zu prüfen. Erfolgt bis zur Ausstrahlung keine Beanstandung, gelten die Inhalte als genehmigt; Gewährleistungsansprüche entfallen insoweit.

2.2. Im Falle einer fehlerhaften Ausstrahlung ist GEMMION DRUCK MEDIEN nach eigener Wahl berechtigt, eine Nachbesserung oder eine Ersatzschaltung in angemessenem Umfang vorzunehmen. Erst wenn diese Maßnahmen unmöglich sind, wiederholt scheitern, unzumutbar verzögert werden oder trotz angemessener Fristsetzung verweigert werden, kann der Auftraggeber den Vertrag rückgängig machen oder eine entsprechende Minderung verlangen.

2.3. Technische Störungen werden in der Regel innerhalb von fünf Werktagen behoben. Bei Ausfallzeiten größer 24 Stunden wird die ausgefallene Werbezeit an die bereits gebuchte Werbedauer addiert, sodass dem Auftraggeber keine Werbezeit verloren geht. Schadenersatzansprüche aufgrund ausgefallener Werbung werden ausgeschlossen. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

2.4. Beanstandungen berechtigen nicht zur Zurückhaltung von Zahlungen aus anderen Aufträgen. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

3. Pflichten des Auftraggebers

3.1. Der Auftraggeber versichert, dass er über sämtliche erforderlichen Nutzungsrechte an den bereitgestellten Werbemitteln verfügt und diese frei verwenden darf.

3.2. Der Auftraggeber stellt GEMMION DRUCK MEDIEN von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Rechtsverletzungen (insbesondere Urheber-, Wettbewerbs-, Presse- oder Strafrecht) durch die Werbeinhalte entstehen.

3.3. Die rechtzeitige sowie technisch einwandfreie Lieferung der Werbemittel liegt im Verantwortungsbereich des Auftraggebers. Die Vorgaben aus der Auftragsbestätigung sind einzuhalten. Das Übermittlungsrisiko trägt der Auftraggeber, sofern die Ursache nicht im Verantwortungsbereich des Unternehmens liegt.

3.4. Kann eine Werbeschaltung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht oder nur fehlerhaft erfolgen, bleibt die Vergütungspflicht bestehen. Besteht kein Verschulden seitens des Unternehmens, entfallen Ansprüche des Auftraggebers.

3.5. Eine Übertragung von Rechten oder Pflichten aus dem Vertrag durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Unternehmens. GEMMION DRUCK MEDIEN ist berechtigt, Vertragsrechte und -pflichten auf Dritte zu übertragen. Bis zur Mitteilung hierüber kann der Auftraggeber mit schuldbefreiender Wirkung an das Unternehmen leisten.

4. Rücktrittsrecht

4.1. GEMMION DRUCK MEDIEN ist berechtigt, Werbeinhalte auch nach Vertragsabschluss abzulehnen, sofern deren Veröffentlichung rechtlich unzulässig ist oder dem Unternehmen nicht zugemutet werden kann.

4.2. Dies gilt insbesondere bei Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften oder bei Inhalten, die nicht mit dem Unternehmensprofil vereinbar sind.

4.3. Der Auftraggeber wird über die Ablehnung informiert. Kann kein geeignetes Ersatzmaterial bereitgestellt werden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen, sofern das Unternehmen kein Verschulden trifft.

5. Stornierung

Nach Vertragsschluss ist eine Stornierung durch den Auftraggeber grundsätzlich ausgeschlossen.

6. Preise

6.1. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preislisten von GEMMION DRUCK MEDIEN, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

6.2. Kosten für die Erstellung von Werbespots sind nicht Bestandteil der Schaltpreise, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

7. Geltungsbereich

7.1. Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

7.2. Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese AGB als verbindlich an.

8. Vertragsabschluss

8.1. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung (z. B. per E-Mail) oder durch Ausführung des Auftrags zustande. Das Unternehmen behält sich vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

8.2. Mündliche Vereinbarungen oder Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

8.3. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise.

8.4. Zeitpunkt, Reihenfolge und Dauer der Werbeschaltung werden vom Unternehmen festgelegt.

8.5. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass seine Werbeinhalte zu Referenzzwecken auf der Website von „pixel 38" dargestellt werden dürfen. Ein Widerspruch ist jederzeit möglich.

9. Haftung

9.1. Eine bestimmte Werbewirkung wird nicht geschuldet.

9.2. Schadensersatzansprüche bestehen nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen und gesetzliche Vertreter.

9.3. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für atypische Schäden ist ausgeschlossen.

10. Haftung für Online-Inhalte

Für Inhalte auf der Website übernimmt GEMMION DRUCK MEDIEN keine Gewähr hinsichtlich Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit.

11. Urheberrecht

Sämtliche Inhalte, Designs und Medien des Unternehmens sind urheberrechtlich geschützt. Eine Nutzung oder Vervielfältigung bedarf der vorherigen Zustimmung.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

12.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von GEMMION DRUCK MEDIEN, aktuell 64385 Reichelsheim im Odenwald.

12.2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

13. Schlussbestimmungen

13.1. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

13.2. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

14. Zahlungsbedingungen

14.1. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen nach Zugang zu begleichen, spätestens jedoch ab Beginn der Werbeschaltung. Bei Lastschrift erfolgt der Einzug entsprechend. Besondere Zahlbedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers.

14.2. Bei Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers kann das Unternehmen Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen sowie Leistungen zurückstellen.

14.3. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der EZB berechnet, sofern kein höherer Schaden nachgewiesen wird.

14.4. GEMMION DRUCK MEDIEN ist berechtigt, Leistungen von einer Vorauszahlung abhängig zu machen.

07.05.2025 Beerfurth

LED-Werbung an der B38 in Beerfurth. Regional. Messbar. Sichtbar.
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Unternehmen
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